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In der Bundesrepublik gibt es nur innerhalb der 3 - sm - Zone eine Führerscheinpflicht, d.h. der Sportbootführerschein See
ist absolute Pflicht. Er ist der polizeilich verlangte Führerschein für Sportfahrzeuge. Jenseits der 3 - sm - Zone gibt es im deutschen Küstenmeer keine Führerscheinkontrollen. Wer jedoch außerhalb der 3 - sm - Zone fährt und einen Unfall verursacht, ohne den für das Fahrgebiet zutreffenden Führerschein zu besitzen, muss mit straf- und versicherungsrechtlichen Folgen rechnen (Vorwurf grober Fahrlässigkeit). Dies kann u.U. sogar den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Für alle Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein Binnen der polizeilich verlangte Führerschein . |
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